Unsere Leistungen

Ihr zuverlässiger Ambulanter  Pflegedienst Tigris in Mannheim

vor dem Beginn unserer Arbeit vereinbaren wir ein erstes Beratungsgespräch, bei dem wir uns kennenlernen und auf die Wünsche und Bedürfnisse des Patienten eingehen. Daraufhin erstellen wir ein Versorgungskonzept, welches individuell auf den zu Pflegenden abgestimmt ist. Selbstverständlich beraten wir Sie auch im Zusammenhang mit der Finanzierung. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren Termin zu einer Erstberatung. Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Pflegeleistungen

Unsere Pflegeleistungen können ganz nach individuellem Bedarf und persönlichen Wunsch in Anspruch genommen werden. Wir unterscheiden grundsätzlich Services in den Bereichen Grundpflege, medizinische Versorgung und weiteren Leistungen wie die Begleitung und Unterstützung bei alltäglichen Vorgängen.

  • Hilfestellung bei der Körperpflege
  • Duschen und Baden
  • An- und Auskleiden
  • Hautpflege

Wundversorgung

Dosierung, Verabreichung und Bereitstellung der benötigten Medikamente

Kompressionen

Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck und Puls

Legen und Versorgen von Blasen- und anderen Kathetern

Schmerztherapien

  • Unterstützung bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie an Behörden
  • Unterstützung bei Anträgen auf die persönliche Pflegestufe
  • Erstellung von Pflegegutachten
  • Bei Bedarf Vermittlung von Essen auf Rädern, Fußpflege, Haushaltshilfen und mehr
  • Umfassende, fachliche Beratung und Betreuung von Angehörigen
  • Hauswirtschaft

Wir beraten Sie in allen Fragen kompetent. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch. 

Hilfreiche Informationen zum Pflegedienst 

Welche Leistungen erbringt die Pflegekasse und wie sind diese aufgeteilt?


  • Sachleistungen: Das bedeutet: Sie erhalten Unterstützung bei der Körperpflege, beim An-und Auskleiden, der Medikamenteneinnahme sowie bei der Haushaltsführung als Sachleistung durch qualifizierte Pflegekräfte.
  • Pflegegeldleistungen: Sie können Pflegegeld erhalten, wenn Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden. Diese Betrag ist dafür gedacht, Ihren Angehörigen oder den pflegenden Person eine Anerkennung zukommen zu lassen.
  • Kombinationsleistungen: Die Pflege wird zum Teil von einer nicht professionellen Pflegeperson (Angehörige) und zum Teil von einer Pflegefachkraft ( Ambulanter Pflegedienst) für einen festgelegten monatlichen Betrag durchgeführt.
  • Verhinderungspflege: Kann Ihre Pflegeperson Sie wegen Krankheit oder Urlaub nicht betreuen, haben Sie bis zu sechs Wochen im Jahr Anspruch auf Verhinderungspflege.
  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro Monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und zur Kostenerstattung für folgende Leistungen gedacht:


  • Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende
  • Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags

 

Bei der Pflegeeinstufung betrachtet man vier Kategorien zur Bewertung der Bedürftigkeit, nämlich Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf teilt man den Patienten verschiedene Pflegegrads ein. 

Pflegegrad 1

Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen.

  • Pflegegeld: 125 Euro


Pflegegrad 2

Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege benötigen und mehrmals in der Woche Hilfe bei der Versorgung zu Hause in Anspruch nehmen müssen. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen.

  • Pflegegeld: 316 Euro
  • Pflegesachleistungen: 689 Euro
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro
  • Verhinderungspflege: 1612 Euro/ Jahr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro


Pflegegrad 3

Hierunter fallen Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. 

  • Pflegegeld: 545 Euro
  • Pflegesachleistungen: 1298 Euro
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro
  • Verhinderungspflege: 1612 Euro/ Jahr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro


Pflegegrad 4

Wird vergeben, wenn von einer "schwersten Beeinträchtigung" der Selbstständigkeit ausgegangen wird. Nach den neuen Bewertungskriterien ist nicht mehr der Zeitlichen Aufwand als alleiniges Kriterium gültig, vielmehr wird die Selbständigkeit der Betroffenen Person in der Mittelpunkt gestellt.

  • Pflegegeld: 728 Euro
  • Pflegesachleistungen: 1.612 Euro
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro
  • Verhinderungspflege: 1612 Euro/ Jahr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro


Pflegegrad 5

schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

  • Pflegegeld: 901 Euro
  • Pflegesachleistungen: 1995 Euro
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro
  • Verhinderungspflege: 1612 Euro/ Jahr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro


Unsere Firmenphilosophie

Unser Ansatz an die Pflege ist ganzheitlich. Nicht nur der Körper benötigt Aufmerksamkeit, sondern auch die Seele und der Geist. Das Wichtigste für uns ist es, dem Patienten ein eigenständiges Leben in Würde zu ermöglichen. Wir pflegen, betreuen und unterstützen mit Hingabe und bieten dem Patienten sozialen Kontakt und ein menschliches Erlebnis. Dies ist für uns der Mittelpunkt allen Handelns. 

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Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre individuellen Pflegebedürfnisse zu erörtern!

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